Informationen zum Jubiläumsfest

Zufahrt

Park- und Fahrradstellplätze

Parkplätze für PKW und auch für Fahrräder stehen in ausreichender Zahl in der Nähe des Festzelts zur Verfügung.

Bitte beachtet die Beschilderung vor Ort.

Zutritt

  1. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Besuchern den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Verweigerungsgründe können beispielsweise ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sein. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.
  3. Das Mitbringen von spitzen und gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist generell untersagt. Ebenso Pfeffersprays oder andere Reizstoffe.
  4. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
  5. Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Festgelände ist verboten.

Jugendschutz

Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Bitte beachtet insbesondere:

  • Stark alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt
  • Kein Ausschank von Alkohol an offensichtlich stark alkoholisierte Personen
  • Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren
    • Kein Einlass in unsere Abendveranstaltungen am Freitag und Samstag.
      Ausnahme: In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (z.B. einem Elternteil) ist der Zutritt für Jugendliche/Kinder gestattet. In Ausnahmefällen wird auch eine (schriftliche) Übertragung der Erziehungsaufgabe („Muttizettel“) an eine erziehungsbeauftragte Person vom Veranstalter akzeptiert. Voraussetzung ist hier in jedem Fall, dass ein Autoritätsverhältnis zwischen der begleitenden erziehungsbeauftragten Person und dem oder der Minderjährigen besteht.
    • Kein Ausschank von Alkohol
  • Jugendliche unter 18 Jahren
    • Ohne Begleitung durch eine personensorgeberechtigte Person (z.B. einem Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person muss die Veranstaltung spätestens um 24:00 Uhr verlassen werden. Die (schriftliche) Übertragung der Erziehungsaufgabe („Muttizettel“) an eine erziehungsbeauftragte Person wird in Ausnahmefällen vom Veranstalter akzeptiert. Voraussetzung ist hier in jedem Fall, dass ein Autoritätsverhältnis zwischen der begleitenden erziehungsbeauftragten Person und dem oder der Minderjährigen besteht.
    • Der Zutritt zur Bar ist nicht gestattet
    • Jugendliche ab 16 Jahren erhalten Bier und Wein, jedoch keinen Branntwein

Haftung

  1. Eine Haftung des Veranstalters ist für alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht für Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
  3. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.